Sicher sammeln

Kind, bevor du losgehst: Diese paar Regeln sind mir wichtiger als jedes Rezept.

Die fünf Grundregeln

  1. Nur was du hundertprozentig kennst. Nicht «ziemlich sicher», sondern sicher – an mehreren Merkmalen, nicht nur an einem. Im Zweifel bleibt die Pflanze stehen.
  2. Jede Pflanze einzeln. Beim Bärlauch rupft man gern ganze Büschel – und hat plötzlich ein Maiglöckchen- oder Herbstzeitlosenblatt dabei. Tox Info Suisse rät, Blatt für Blatt zu prüfen. (Quelle)
  3. Doldenblütler nur mit viel Erfahrung. Zu dieser Familie gehören Giersch und Wilde Möhre, aber auch die tödlich giftigen Schierlinge. Als Anfängerin lässt du weisse Dolden besser stehen. (Giftzentrale Bonn, Giftberatung Freiburg)
  4. Saubere Orte. Nicht direkt am Strassenrand, nicht auf gespritzten Feldern, nicht dort, wo alle Hunde ihr Geschäft machen.
  5. Mit Mass. Nur so viel, wie du rasch verbrauchst – und nie mehr als etwa einen Zehntel eines Bestandes an einem Ort, so empfiehlt es die Umweltberatung Luzern. (Quelle)

Gesundheit geht vor

Schwangere, Stillende und Menschen mit Erkrankungen oder Medikamenten klären Wildkräuter und Heilpflanzen vorher ärztlich ab. Wer auf Korbblütler (z. B. Löwenzahn, Wegwarte) allergisch ist, verzichtet besser. (Korbblütler-Allergie und Schwangerschaft: EMA-Monographien zu Löwenzahn und Wegwarte)

Säuglinge unter einem Jahr bekommen keinen Honig, auch nicht in Rezepten von dieser Seite. (BfR)

Wenn doch etwas passiert

Das empfiehlt Tox Info Suisse (Erste Hilfe):

Eine Übersicht über giftige Pflanzen in Garten und Natur gibt das Merkblatt von Tox Info Suisse: Tox Info Suisse: Giftige Garten- und Wildpflanzen (Merkblatt, PDF). Zu Beeren: Tox Info Suisse: Rote Beeren, schwarze Beeren – wann gefährlich?.

Was ist in der Schweiz erlaubt?

Was ist in Deutschland erlaubt?

Wild wachsende Blumen, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter darfst du «in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich» entnehmen, an Stellen ohne Betretungsverbot (§ 39 Abs. 3 BNatSchG). Wer für den Verkauf sammelt, braucht eine Genehmigung (§ 39 Abs. 4). Besonders geschützte Arten bleiben ganz stehen (§ 44 BNatSchG, BArtSchV Anlage 1).

Und in Österreich?

Jedes Bundesland hat eigene Listen geschützter Pflanzen und eigene Mengenregeln. Massgebend ist das Naturschutzrecht deines Bundeslandes.

Kinder und Haustiere

Kleine Kinder stecken Beeren in den Mund. Tox Info Suisse schreibt, dass bis zu fünf einheimische rote Beeren auch bei Kleinkindern keine schweren Vergiftungen auslösen. Vorsicht bei der Eibe: Samen und Nadeln sind stark giftig, der rote Samenmantel nicht (Tox Info Suisse: Eibe). Bei schwarzen Beeren und grösseren Mengen gilt: Pflanze bestimmen und Giftnotruf anrufen (siehe Kasten «Im Notfall»). (Quelle)

Kind, ich hab meinen Enkeln immer gesagt: Erst fragen, dann probieren. Das gilt auch für Grosse.

Wichtig, Kind: Nur sammeln, was du zu 100 % sicher bestimmst – im Zweifel stehen lassen. Diese Seite ersetzt kein Bestimmungsbuch, keinen Kurs und keine ärztliche Beratung. Beachte Schutzgebiete, Privateigentum und die Regeln deines Kantons. Sicher sammeln: die Grundregeln