Sicher sammeln
Kind, bevor du losgehst: Diese paar Regeln sind mir wichtiger als jedes Rezept.
Die fünf Grundregeln
- Nur was du hundertprozentig kennst. Nicht «ziemlich sicher», sondern sicher – an mehreren Merkmalen, nicht nur an einem. Im Zweifel bleibt die Pflanze stehen.
- Jede Pflanze einzeln. Beim Bärlauch rupft man gern ganze Büschel – und hat plötzlich ein Maiglöckchen- oder Herbstzeitlosenblatt dabei. Tox Info Suisse rät, Blatt für Blatt zu prüfen. (Quelle)
- Doldenblütler nur mit viel Erfahrung. Zu dieser Familie gehören Giersch und Wilde Möhre, aber auch die tödlich giftigen Schierlinge. Als Anfängerin lässt du weisse Dolden besser stehen. (Giftzentrale Bonn, Giftberatung Freiburg)
- Saubere Orte. Nicht direkt am Strassenrand, nicht auf gespritzten Feldern, nicht dort, wo alle Hunde ihr Geschäft machen.
- Mit Mass. Nur so viel, wie du rasch verbrauchst – und nie mehr als etwa einen Zehntel eines Bestandes an einem Ort, so empfiehlt es die Umweltberatung Luzern. (Quelle)
Gesundheit geht vor
Schwangere, Stillende und Menschen mit Erkrankungen oder Medikamenten klären Wildkräuter und Heilpflanzen vorher ärztlich ab. Wer auf Korbblütler (z. B. Löwenzahn, Wegwarte) allergisch ist, verzichtet besser. (Korbblütler-Allergie und Schwangerschaft: EMA-Monographien zu Löwenzahn und Wegwarte)
Säuglinge unter einem Jahr bekommen keinen Honig, auch nicht in Rezepten von dieser Seite. (BfR)
Wenn doch etwas passiert
Das empfiehlt Tox Info Suisse (Erste Hilfe):
- Ruhe bewahren und Giftnotruf anrufen (siehe Kasten «Im Notfall»). Bei Bewusstlosigkeit oder Atem- und Kreislaufstillstand sofort 144 (in der EU 112).
- Kein Erbrechen herbeiführen. Mund ausspülen. Ist die Person wach, 1–2 dl klare, fettfreie Flüssigkeit wie Wasser, Sirup oder Tee zu trinken geben. Meine eigene Folgerung daraus, nicht von Tox Info Suisse: Also keine Milch.
- Aktivkohle nur auf ärztliche Anordnung oder nach Rücksprache mit Tox Info Suisse.
- Pflanzenreste aufbewahren oder fotografieren – das hilft bei der Bestimmung.
Eine Übersicht über giftige Pflanzen in Garten und Natur gibt das Merkblatt von Tox Info Suisse: Tox Info Suisse: Giftige Garten- und Wildpflanzen (Merkblatt, PDF). Zu Beeren: Tox Info Suisse: Rote Beeren, schwarze Beeren – wann gefährlich?.
Was ist in der Schweiz erlaubt?
- Wald und Weide darf man betreten, und wildwachsende Beeren, Pilze und Ähnliches darf man sich «in ortsüblichem Umfange» aneignen – so steht es im Zivilgesetzbuch. (ZGB Art. 699)
- Wer Wildpflanzen für den Verkauf sammelt, braucht eine Bewilligung des Kantons. (NHG Art. 19; Kanton Graubünden)
- In Schutzgebieten und in schützenswerten Lebensräumen wie Mooren, Ufern, Auen und Trockenrasen wird nicht gesammelt. (Umweltberatung Luzern)
- Geschützte Arten bleiben stehen. Welche Arten wo geschützt sind, steht in der Liste von InfoFlora – auf jeder unserer Pflanzenseiten zeigen wir den Auszug für die Art. Massgebend sind aber die kantonalen Gesetze. (InfoFlora)
- Jede Fläche gehört jemandem. Im Zweifel fragst du die Besitzerin oder den Bauern – das ist auch einfach anständig.
- Auf das Ausgraben ganzer Pflanzen verzichtest du in freier Natur besser. Wurzeln von Löwenzahn und Wegwarte grabe ich nur im eigenen Garten oder mit Erlaubnis.
Was ist in Deutschland erlaubt?
Wild wachsende Blumen, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter darfst du «in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich» entnehmen, an Stellen ohne Betretungsverbot (§ 39 Abs. 3 BNatSchG). Wer für den Verkauf sammelt, braucht eine Genehmigung (§ 39 Abs. 4). Besonders geschützte Arten bleiben ganz stehen (§ 44 BNatSchG, BArtSchV Anlage 1).
Und in Österreich?
Jedes Bundesland hat eigene Listen geschützter Pflanzen und eigene Mengenregeln. Massgebend ist das Naturschutzrecht deines Bundeslandes.
Kinder und Haustiere
Kleine Kinder stecken Beeren in den Mund. Tox Info Suisse schreibt, dass bis zu fünf einheimische rote Beeren auch bei Kleinkindern keine schweren Vergiftungen auslösen. Vorsicht bei der Eibe: Samen und Nadeln sind stark giftig, der rote Samenmantel nicht (Tox Info Suisse: Eibe). Bei schwarzen Beeren und grösseren Mengen gilt: Pflanze bestimmen und Giftnotruf anrufen (siehe Kasten «Im Notfall»). (Quelle)
Wichtig, Kind: Nur sammeln, was du zu 100 % sicher bestimmst – im Zweifel stehen lassen. Diese Seite ersetzt kein Bestimmungsbuch, keinen Kurs und keine ärztliche Beratung. Beachte Schutzgebiete, Privateigentum und die Regeln deines Kantons. Sicher sammeln: die Grundregeln